Schachtsystem bestehend aus Calciumsilikat-Brandschutzplatten.
Schachtsystem bestehend aus Calciumsilikat-Brandschutzplatten. Innenrohre und 25 mm Dämmschalen können bei uns separat erworben werden.
Wandstärke: 50 mm
Eigenschaften:
• Sehr gute Dämmeigenschaften
• Handlich und montagefreundlich aufgrund des geringen Gewichtes
• Sichere Verbindungstechnik durch Nut- und Federverbindungen
• Verschiedene Innenrohrlösungen und Schachtverkleidungen werden allen Anforderungen gerecht
• Geringe Abstände zu brennbaren Bauteilen
• 25 m Aufbauhöhe des Schachtes ohne Zwischenstütze
• Statikset für Aufbauhöhen über Dach bis 3 m
Einsatzbereiche:
• Regelfeuerstätten für Festbrennstoffe (naturbelassenes Holz, Koks, Torf, Kohle*)
• Neubau und Sanierung
* ausgenommen Anthrazitkohle aus Ibbenbüren
Verwendung von Schachtplattenstreifen und Lüftungsgittern
Bei Verwendung des Montageschachts in hochgedämmten Bauweisen wie Passiv-/ Holzhäusern ist ein Abstand des Schachts von 100 mm zu brennbaren Wänden, Decken- und Dachbauteilen einzuhalten. Um den entstehenden Spalt zwischen Leichtbauschacht und brennbarer Wand zu verschließen, empfiehlt sich der Einbau von verputzbaren Schachtplattenstreifen sowie von Lüftungsgittern zur Hinterlüftung.
Diese müssen pro Geschoss an beiden Schachtseiten sowohl in Boden- als auch in Deckennähe platziert werden. Alternativ dazu kann der Mindestabstand frei belüftet ausgeführt werden. Zwischen Schacht und brennbarer Decke/Dachdurchführung ist eine nicht brennbare Dämmung mit einer Stärke von 100 mm einzubringen.
Bei Massivbau-Häusern mit Holzdecken muss der Abstand des Schachtes im Durchführungsbereich
von Decken und Dach nur 50 mm zu brennbaren Bauteilen betragen.
Der sich ergebende Abstand zur nichtbrennbaren Wand kann frei belüftet ausgeführt oder mit Schachtplattenstreifen verschlossen werden. Alternativ kann der Schacht direkt am Mauerwerk angrenzen, wenn in diesem Bereich keine brennbaren Baustoffe enthalten sind. Im Bereich der brennbaren Geschossdecke bzw. der Dachdurchführung ist eine nicht brennbare Dämmung von 50 mm zu verwenden.
HINWEIS:
Diese Regelungen gelten für unsere Standardschachtgrößen mit Innenrohrdurchmessern bis einschließlich 300 mm. Bei größeren Durchmessern erhöhen sich die Abstände entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung / Montageanleitung.
| Innendurchmesser: | 190 bis 260 mm |
| Material: | Calciumsilikat-Brandschutzplatten |
| Isolierung: | 25 mm |
| Brennstoffe: | Festbrennstoff |
| Betriebsweise: | Unterdruck |
| Maximale Abgastemperatur: | 400 °C |